Betriebliche Rechtsformen
Einzelunternehmer: Besitzer haften mit Betriebs- und Privatvermögen

- Offene Handelsgesellschaft (OHG)

- Mindestens 2 Gesellschafter haften mit Betriebseinlagen und Privatvermögen

Kommanditgesellschaft (KG)

  1. Komplementäre haften als Gesamtschuldner mit Betriebseinlagen und Privatvermögen. Sie sind zur Geschäftsführung berechtigt.
  2. Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

- Mindest- Stammkapital: 50.000, - DM

- Alle Gesellschafter haften nur mit ihren Kapitaleinlagen

- Erweiterte Prüfungs- und Publizitätspflicht

GmbH + Co. KG:

- Eine GmbH wird als Komplementär eingesetzt Kommanditisten (siehe KG)

Aktiengesellschaft (AG):

- Mindestkapital 100.000,- DM in Anteilsscheinen (Aktien) gestückelt.

- Mindestwert einer Aktie: 5,- DM

Organe einer AG:

- Hauptversammlung (1 mal im Jahr)

- Aufsichtsrat (Kontrollorgan)

- Vorstand (Manager), führt die AG



 


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