Einzelunternehmer: Besitzer haften mit Betriebs- und Privatvermögen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Mindestens 2 Gesellschafter haften mit Betriebseinlagen und Privatvermögen
Kommanditgesellschaft (KG)
- Komplementäre haften als Gesamtschuldner mit Betriebseinlagen und Privatvermögen. Sie sind zur Geschäftsführung berechtigt.
- Kommanditisten haften nur in Höhe ihrer Einlagen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Mindest- Stammkapital: 50.000, - DM
- Alle Gesellschafter haften nur mit ihren Kapitaleinlagen
- Erweiterte Prüfungs- und Publizitätspflicht
GmbH + Co. KG:
- Eine GmbH wird als Komplementär eingesetzt Kommanditisten (siehe KG)
Aktiengesellschaft (AG):
- Mindestkapital 100.000,- DM in Anteilsscheinen (Aktien) gestückelt.
- Mindestwert einer Aktie: 5,- DM
Organe einer AG:
- Hauptversammlung (1 mal im Jahr)
- Aufsichtsrat (Kontrollorgan)
- Vorstand (Manager), führt die AG
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