Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Notieren Sie sich Stichpunkte und schreiben Sie einen Aufsatz!

STICHPUNKTE:
Die Gewerkschaften (Arbeitnehmerorganisationen) und Arbeitgeberverbände sind Tarifpartner und handeln Tarifverträge aus.
Die Gewerkschaften besitzen Tarifhoheit, dass heißt, der Staat darf ihnen nicht hereinreden
Sollen die Löhnen endlich wieder erhöht werden, und der Arbeitgeber sichert ein Lohnerhöhung nicht zu, so können die Tarifverhandlungen von Warnstreiks begleitet werden. Für den Streik müssen meistens 70% der Mitglieder dafür stimmen. Erreichen die Warnstreiks nichts, bzw. scheitern sie, so kann ein Schlichter eingesetz werden, dessen Entscheidung dann respektiert werden muss. Die Gewerkschaftsmitglieder zahlen Beiträge, bekommen dafür Streiks aber bezahlt; Nichtmitglieder haben Pech gehabt.
Oft richten sich Streiks gegen einzelne Betriebe, wie Zulieferer, ohne denen bei vielen Firmen nichts mehr läuft. Betroffene Betriebe können die Streikenden auch aussperren, sodass diese überhaupt nicht in der Firma streiken können (vom Bundesverfassungsgericht genehmigt).


 


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